Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47513
BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 (https://dejure.org/2017,47513)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 (https://dejure.org/2017,47513)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 (https://dejure.org/2017,47513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 153 VwGO, § 580 Nr 7b ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) - hier: keine ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) - hier: keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) - hier: keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    d) Hinsichtlich des zeitlichen und verfahrensmäßigen Ablaufs des Planungsvorhabens Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld, der Flugroutenplanung und der Entwicklung des Kenntnisstands der Beteiligten im Planfeststellungsverfahren sowie zu den der Grobplanung zugrunde gelegten Flugrouten wird auf die Ausführungen in dem am heutigen Tag ergangenen Beschluss im Verfahren 1 BvR 1026/13 Bezug genommen (dortige Rn. 2 - 5).

    Dies wird in dem Beschluss vom heutigen Tage 1 BvR 1026/13 ausgeführt (dort Rn. 70 ff.).

    Oben wurde bereits ausgeführt, dass die Grobplanung für die Wahl des Flughafenstandorts auf der Ebene der Landesplanung und für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über die Zulassung des Vorhabens am Standort Schönefeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. auch den mit gleichem Datum wie der vorliegende ergangenen Beschluss 1 BvR 1026/13 ).

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Gründe in dem mit gleichem Datum wie der vorliegende ergangenen Beschluss im Verfahren 1 BvR 1026/13 Bezug genommen.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Die Klage der Beschwerdeführer zu II. 1. bis 3. gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wurde mit Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 abgewiesen.

    Die Beschwerdeführer zu II. 1. bis 3. beantragten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - ebenso aufzuheben wie den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 in der derzeit gültigen Fassung.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    So verlangt das Rechtsstaatsprinzip nicht nur einen wirkungsvollen Rechtsschutz, sondern auch Rechtssicherheit, indem strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).

    Bei der Auflösung der widerstreitenden Interessen muss ein angemessener Ausgleich gefunden werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Diese Klage wurde mit Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1073.04 - abgewiesen.

    b) Die Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz vom 10. Januar 2011 Restitutionsklage beim Bundesverwaltungsgericht, für den Beschwerdeführer zu I. 1. mit dem Antrag, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 - ebenso aufzuheben wie den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 in der Fassung vom 29. Oktober 2009.

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Es soll gewährleistet werden, dass die Autorität der Gerichte und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden könnten, obwohl ihre Grundlagen erschüttert sind (BGHZ 57, 211 ).

    Diese Maßstäbe sind ständige Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. BGHZ 38, 333 ; 57, 211 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 7 B 83.04 -, juris; Beschluss vom 21. Januar 1982 - 7 B 13.82 -, juris).

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Die im Einzelnen für die Restitutionsklage wegen des Auffindens von Urkunden (§ 580 Nr. 7b ZPO) geltenden Maßstäbe hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, BGHZ 38, 333 , präzisiert.

    Diese Maßstäbe sind ständige Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. BGHZ 38, 333 ; 57, 211 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 7 B 83.04 -, juris; Beschluss vom 21. Januar 1982 - 7 B 13.82 -, juris).

  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde in diesem Punkt unsubstantiiert, da die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer hinsichtlich der Einzelheiten zu diesem Aspekt auf eine andere anhängige Verfassungsbeschwerde (1 BvR 612/12) verweisen ohne die dortige Begründung zu wiederholen.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Die Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen verfahrensrechtlichen Vorschriften, die den Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung eröffnen, zu beachten, dass sie die dafür geltenden Anforderungen nicht unerfüllbar oder unzumutbar machen oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gibt dem Gesetzgeber dabei nur die Zielrichtung und die Grundzüge der Regelung vor, lässt ihm im Übrigen aber einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a.-, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2389/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerwG, 11.10.2004 - 7 B 83.04

    Beweiswert schriftlicher Zeugenerklärungen; Anspruch auf Fortführung des

  • BVerwG, 21.01.1982 - 7 B 13.82

    Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger - Beschwerde gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtschutzes gewährleistet (st.Rspr.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und der Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen verfahrensrechtlichen Vorschriften, die den Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung eröffnen, zu beachten, dass sie die dafür geltenden Anforderungen nicht unerfüllbar oder unzumutbar machen oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (st.Rspr.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2024 - M 7 SN 23.2209

    Anerkennung einer Stiftung, Drittanfechtung, Antragsbefugnis, drittschützende

    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtschutzes gewährleistet (stRspr vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und der Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen verfahrensrechtlichen Vorschriften, die den Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung eröffnen, zu beachten, dass sie die dafür geltenden Anforderungen nicht unerfüllbar oder unzumutbar machen oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (stRspr vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 - juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. zur Prozessstandschaft für eine Stiftung VGH BW, U.v. 21.6.2022 - 1 S 1865/20 - juris Rn. 123).

  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist

    Dem dient auch die Rechtskraft (BVerfG, NvWZ 2018, 582 Rn. 30 mwN).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Auf eine Urkunde, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozess nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen könnte, kann die Restitutionsklage nach § 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO nicht gestützt werden, weil anderenfalls die gesetzliche Beschränkung unterlaufen würde: Das schriftliche Beweismittel, auf das die Restitution gestützt wird, darf nicht die Funktion haben, ein nach § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO an sich ausgeschlossenes Beweismittel zu ersetzen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 29 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 83.04 -, juris 10; BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 -, juris 4; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 153 VwGO Rn. 70).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Das schriftliche Beweismittel, auf das die Restitution gestützt wird, darf nicht die Funktion haben, ein nach § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO an sich ausgeschlossenes Beweismittel zu ersetzen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 29 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 83.04 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 -, juris Rn. 4; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 153 VwGO Rn. 70).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 370/19

    Restitutionsklage - Sonderzahlung - Weihnachtsgratifikation - Glaubhaftmachung -

    Für die Durchbrechung der Rechtskraft, die ganz wesentlich der Rechtssicherheit dient, besteht kein Anlass, wenn der Restitutionskläger den Anfechtungsgrund bei Anwendung gebotener Sorgfalt bereits im Vorprozess hätte geltend machen können (vgl. BVerfG 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 - Rn. 28 ff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2022 - 6 Ta 135/22

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Diesem Ziel dient auch die Rechtskraft (vgl. BVerfG 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 - Rn. 30, zitiert nach juris).
  • EGMR - 19667/18 (anhängig)

    WAGNER-LIPPOLDT v. GERMANY and 3 other applications

    Their legal actions before the Federal Administrative Court and before the Federal Constitutional Court (1 BvR 877/13, 1 BvR 1026/13, 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12) were of no avail.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht